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08.06.2021

Update zu COVID-19

Für den Friseurbesuch in Meckenheim benötigt man keinen Coronatest mehr. Es gelten jedoch weiterhin besondere Regeln für Kunden und Friseure! 💇🏽‍♂️

Das Tragen von einer Mund-Nasen-Maske während der körpernahen Dienstleistung ist Pflicht. Auch die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden. Werden das Maskentragen und der Mindestabstand nicht eingehalten, muss auf ein negatives Corona-Testergebnis zurückgegriffen werden.

Die Stadt Meckenheim informiert auf Ihrer Homepage über den aktuellen Stand im Rhein-Sieg-Kreis. Hier heißt es ausdrücklich:

"Sonstige Körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen (v.a. Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) oder [...] sind zulässig, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtestnachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt. Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden."

Offizielle Mitteilung Stadt Meckenheim



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